Pflegewissenschaft

Steckbrief

Wissenschaftliche Fachbereichsvertretung

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Müller, Institut für Pflegewissenschaft

Dissertationsbetreuer/innen

  • Priv.-Doz. Dr. Daniela Deufert, Institut für Pflegewissenschaft
  • Univ.-Prof. Dr. Gerhard Müller, Institut für Pflegewissenschaft
  • Prof. Dr. Karl-Heinz Sahmel (SRH Hochschule für Gesundheit, Campus Stuttgart), Institut für Pflegewissenschaft
  • Univ.-Prof. Dr. Bernd Seeberger, Institut für Pflegewissenschaft
  • Ao. Univ.-Prof. Dr. Eva Schulc, Division für Integrierte Versorgung
  • Univ.-Prof. Dr. Christa Them, Division für Integrierte Versorgung
  • Univ.-Prof. Dr. habil. Ismail Tufan (Akdeniz University Antalya), Institut für Pflegewissenschaft

Weitere potentielle Betreuer/innen sowie die individuellen Forschungsthemen finden Sie in unser Übersicht aller Betreuer/innen.

Promotionsordnung

Details zum Doktoratsstudium sind in der aktuellen Promotionsordnung geregelt. 

Ablauf des Studiums

Eine detaillierte Beschreibung zum Einstieg in das Studium, zum Ablauf des Studiums, zum  Curriculum und zur Graduierung finden Sie in unseren Informationen zum Dr. phil.

Zulassungskriterien

  • Ein erfolgreicher Bachelor- und Master-, Magister- oder Diplom-Abschluss einer anerkannten Universität oder
  • ein erfolgreicher Bachelor- und Master-, Magister- oder Diplom-Abschluss eines Studiums mit 10 Semestern Regelstudiendauer einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
im Studiengang der Pflegewissenschaft (Schwerpunkte: Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Pflegeexpertise, Gerontologie) sowie philosophischer, naturwissenschaftlicher, gesundheitswissenschaftlicher und sportwissenschaftlicher Studien, sofern hinsichtlich dieser Studien im  Rahmen von generellen oder individuellen Schwerpunktsetzungen wesentliche Bezüge zur Pflege nachgewiesen werden können.
 

Liegt ein erfolgreicher Bachelor- und Master-, Magister- oder Diplomabschluss eines Studiums mit weniger als 10 Semestern Regelstudiendauer einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung bzw. in einem anderen als der oben erwähnten Fachgebiete vor, ist der Nachweis von Zusatzqualifikationen zu erbringen (facheinschlägige Module oder Aufbaustudien, die zu einer vergleichbaren facheinschlägigen Qualifikation mit einem 10-semestrigen Studium führen).
 
Zur Annahme als Doktorand/in sind darüber hinaus der Nachweis einer Dissertationsvereinbarung samt Angabe eines Dissertationsthemas notwendig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Einstieg in das Doktorat-Studium".

Studiendauer

Der Arbeitsaufwand für das Promotionsstudium beträgt 180 ECTS-Punkte.